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Fristen und Spartipps zum Jahresende |
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1. Geldanlagen überprüfen
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Zum Ende des Jahres ist eine gute Gelegenheit, seine Geldanlagen zu überprüfen.
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Wie Sie Ihre Geldanlage gestalten, hängt von Ihrem Zeithorizont, Ihrer Risikobereitschaft, Ihrer Erfahrung und auch vom Geld ab, das sie übrighaben. Für den finanziellen Endspurt 2024 können Sie jetzt hinschauen: Passen Ihre Anlagearten noch zu Ihnen?
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Es gibt eine breite Auswahl an Anlagemöglichkeiten: Aktien, Anleihen, Immobilien, ETFs oder auch allgemein Investmentfonds.
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Langfristig bieten Aktien in der Regel die besten Ertragschancen. Diese können Sie auch schon mit kleinen Beträgen zum Beispiel in Form von Sparplänen erwerben. Wenn Sie eher ein kurzfristiges Sparziel also von einem bis fünf Jahren im Blick haben, sind festverzinsliche Papiere die bessere Alternative. Achten Sie dabei stets auf die Bonität des Emittenten und vergleichen Sie.
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Es ist nicht immer leicht, die eigene Risikobereitschaft herauszufinden und danach zu handeln. Daher kann unsere Beratung hilfreich sein. Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam aufgrund Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen, Ihrer Wünsche und Ziele Ihr persönliches Risikoprofil. |
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2. Freistellungsaufträge prüfen |
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Viele Sparzinsen werden zum Jahresende ausgeschüttet. Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, zahlen Sie auf Zinseinnahmen 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell noch die Kirchensteuer. Ist die Abgeltungssteuer erst einmal abgeführt, müssen Sie bis zur nächsten Steuererklärung warten, bis Sie Ihr Geld zurückbekommen.
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Doch wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilen, sind Einnahmen aus Zinsen bis zum Sparerpauschbetrag 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete steuerfrei.
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Haben Sie Konten bei verschiedenen Banken, können Sie Ihren Freistellungsauftrag aufteilen und den Vorteil besser nutzen. Sie sollten also prüfen: Wie hoch ist der Freistellungsauftrag bei welchem Geldinstitut und welche Kapitalerträge erwarten Sie? Ist die Aufteilung sinnvoll oder sollten Sie den Freibetrag doch besser anders splitten?
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Sie können einen Freistellungsauftrag beliebig oft im laufenden Jahr ändern sogar noch am letzten Bankarbeitstag im Dezember. |
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3. Verlustbescheinigung |
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Für Anleger gibt es Höhen und Tiefen. Erzielen Sie Gewinne über dem Sparerpauschbetrag, müssen Sie diese versteuern. Immerhin ein kleiner Trost, wenn man mit Verlusten des einen Wertpapiergeschäfts die Gewinne eines anderen ausgleichen kann. Das senkt zumindest die Abgeltungssteuer.
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Verluste und Gewinne, die Sie als Anleger bei einer einzigen Bank machen, werden automatisch miteinander verrechnet. Einen realisierten Aktienverlust dürfen Sie nur mit einem Aktiengewinn verrechnen.
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Haben Sie jedoch Depots oder Konten bei verschiedenen Geldinstituten, sollten Sie jetzt handeln. Sie müssen sich den Verlust von der einen Bank bescheinigen lassen, wenn Sie ihn mit einem Gewinn bei einer anderen verrechnen wollen. Die sogenannte Verlustbescheinigung können Sie bis zum 15. Dezember beantragen und in der kommenden Steuererklärung mit der Anlage KAP einreichen. Ohne Bescheinigung geht beim Finanzamt nichts.
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Falls Sie sich von der Bank den Verlust nicht bescheinigen lassen, dann schreibt sie den erzielten Verlust bankintern im Folgejahr fort. Erzielen Sie im Jahr 2025 einen steuerpflichtigen Gewinn, dann zieht sie vor dem Abzug von Abgeltungs-steuer den Verlust ab. |
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4. Riesterförderung prüfen und Zulagen sichern |
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Wenn Sie kürzlich den Job gewechselt oder eine Gehaltserhöhung bekommen haben, müssen Sie eventuell Ihre Riester-Beiträge anpassen. Denn wer zu wenig in seinen Riester-Vertrag einzahlt, bekommt keine oder gekürzte Zulagen. Überprüfen Sie daher Ihren Eigenbeitrag.
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Der Beitrag, den Sie jährlich mindestens einzahlen müssen, um Ihre vollen Zulagen zu erhalten, liegt bei 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttos abzüglich Ihres Sparzulagenanspruchs. Für 2024 relevant ist das rentenversichtlicherungspflichtige Bruttoeinkommen 2023. Diesen Betrag können Sie Ihrer Jahresmeldung 2023 zur Sozialversicherung entnehmen. |
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5. Nicht nur für Baufinanzierer: Sondertilgungen vornehmen |
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Weniger Schulden sind vielfach auch eine gute Geldanlage, denn Sie sparen bei den Zinszahlungen. Nutzen Sie also Sondertilgungen. Das sind zusätzliche Rückzahlungen auf Kredite, die über die regulären Raten hinausgehen.
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Damit sind Sie nicht nur schneller aus den Schulden raus, sondern sie reduzieren auch gleichzeitig Ihre Zinskosten. Sondertilgungen sind besonders wirksam bei langfristigen, hohen Krediten wie Immobilien- oder Autokrediten. |
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