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| Altersvorsorgedepot: |
| Neue Förderchancen für Selbstständige |
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Mit dem neuen Altersvorsorgedepot erhalten erstmals auch alle Selbstständigen, Freiberufler und Gewerbetreibenden Zugang zur staatlichen Zulagenförderung in der privaten Altersvorsorge.
Eine Neuerung des ab 1. Januar 2027 verfügbaren Altersvorsorgedepots geht in den nun fast täglichen Nachrichten fast unter: Erstmals erhalten auch alle Selbstständigen, Freiberufler und Gewerbetreibenden uneingeschränkten Zugang zur Zulagenförderung.
Betroffen davon sind insbesondere Selbstständige und Freiberufler, die bislang nicht über die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk in ein verpflichtendes Alterssicherungssystem eingebunden sind.
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Die Rürup-Rente und ihre Grenzen
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Wer sich als Selbstständiger bislang absichern wollte, ging bei staatlichen Zulagen leer aus. Eine direkte Förderung à la Riester-Rente war ihnen verwehrt. Das einzige steuerlich begünstigte Instrument ist seit 2005 die Basisrente (besser bekannt als „Rürup-Rente“).
Doch auch deren Verbreitung unter Selbstständigen ist überschaubar.
Eine mögliche Ursache für das nachlassende Interesse liegt in der nachteiligen Konstruktion der Basisrente: Es gibt zwar einen Sonderausgabenabzug bei der Steuer, aber keine direkten Zuschüsse. Die Basisrente ist zudem unflexibel: Das Kapital ist gebunden, Einmalauszahlungen sind ausgeschlossen, und die Leistung erfolgt nur als monatliche Rente.
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Was sich für Selbstständige ändert
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Echte Zulagenförderung: Der Staat zahlt direkte Zuschüsse. |
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Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Prozent Förderung (180 Euro). Für Beiträge von 361 bis 1.800 Euro fließen weitere 25 Prozent Zuschuss (bis 540 Euro Grundzulage pro Jahr). Hinzu kommen Zulagen von bis zu 300 Euro je Kind. |
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Beitragsflexibilität: Auch wenn die Einnahmen schwanken: Es reicht ein |
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Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr (umgerechnet zehn Euro monatlich), um in den Genuss der Förderung zu kommen. |
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Steuerfreier Vermögensaufbau: Erträge, Dividenden und Umschichtungen |
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bleiben während der Sparphase steuerfrei. |
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Teilkapitalwahlrecht: Zum Ruhestand können bis zu 30 Prozent des |
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Kapitals entnommen werden, der Rest fließt über einen Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr. |
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Insolvenzschutz: Das Vermögen verbleibt im persönlichen Eigentum und |
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ist vom Firmenrisiko getrennt. |
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Quelle: FFB |
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